Seitenbereiche

Ausländische Alterseinkünfte

Weitere Artikel der Ausgabe Januar 2025:

Foto: Hand und Münzstapel

Wichtige Steuerbeträge 2025

Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025

Foto: Münzen und Würfel mit Symbolen und Beschriftung Mindestlohn

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

Foto: Rentner auf Parkbank

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

Foto: Paragraph vor Aktenmappe

Jahressteuergesetz 2024

Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche ...

Foto: Mann vor Schultafel

Verlustverrechnung 2025

Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben

Foto: Mann mit Smartphone und Kredikarte

Ausländische Alterseinkünfte

Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024

Foto: Frau öffnet Fenster in Wohnung

Steuerfreie Mieterabfindungen

Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei

Foto: Sparschwein

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

© K Davis/peopleimages.com - stock.adobe.com

Bisheriger Rechtsstand

Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen unterliegen nach gegenwärtigem Rechtsstand auch dann nicht der inländischen nachgelagerten Besteuerung bzw. der vollen Einkommensteuerpflicht, wenn diese Anwartschaften auf steuerbegünstigten oder steuerfreien Beiträgen basieren bzw. wenn die Beitragszahlungen im Ausland steuerfrei gestellt waren. Dadurch kam es für Bezieherinnen und Bezieher solcher Leistungen zu einer Besserstellung gegenüber Inlandsfällen.

Neuregelung

Das vom Bundesrat am 21.11.2024 verabschiedete Jahressteuergesetz sieht ab 2025 die volle Besteuerung des gesamten Auszahlbetrags vor, wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger in Deutschland wohnt und die geleisteten Beiträge während der Auslandsansässigkeit steuerbegünstigt waren (neuer § 22 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Nicht betroffen sind solche ausländischen Altersvorsorgeanwartschaften, bei denen die Beiträge aus bereits im Ausland versteuerten Einkommen geleistet worden sind.

Wohnsitznahme

Die Neuregelungen können allerdings nur dann umgesetzt werden, wenn die bzw. der Betreffende für die Rentenbezugszeit in Deutschland ansässig ist bzw. nach Deutschland zurückgekehrt ist. Eine Besteuerung entfällt auch bei einem erneuten Wegzug ins Ausland.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: K Davis/peopleimages.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.