Seitenbereiche

Vorabpauschale 2024/2025

Weitere Artikel der Ausgabe Januar 2025:

Foto: Hand und Münzstapel

Wichtige Steuerbeträge 2025

Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025

Foto: Münzen und Würfel mit Symbolen und Beschriftung Mindestlohn

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

Foto: Rentner auf Parkbank

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

Foto: Paragraph vor Aktenmappe

Jahressteuergesetz 2024

Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche ...

Foto: Mann vor Schultafel

Verlustverrechnung 2025

Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben

Foto: Mann mit Smartphone und Kredikarte

Ausländische Alterseinkünfte

Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024

Foto: Frau öffnet Fenster in Wohnung

Steuerfreie Mieterabfindungen

Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei

Foto: Sparschwein

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

© Nirusmee - stock.adobe.com

Vorabpauschale

Am 2.1.2025 ziehen inländische Depotbanken bei Investmentfonds im Wertpapierdepot die sogenannte Vorabpauschale für 2024 ein. In den Jahren 2022 und 2023 war keine Vorabpauschale fällig, da sich in den Jahren 2021 und 2022 zum Jahresbeginn ein negativer Basiszinssatz ergeben hatte. Die Vorabpauschale wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs fällig.

Berechnung

Die Vorabpauschale beträgt 70 % des sich aus der Multiplikation des Fondsrücknahmepreises vom Jahresanfang des Vorjahres mit dem Berechnungszinssatz ergebenden Produktes. Hatte der Rücknahmepreis eines Fonds am 2.1.2024 100 betragen, ist am 2.1.2025 eine Vorabpauschale von 100 x 2,29 % x 70 % = € 1,603 pro Fondanteil fällig.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: Nirusmee - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.